Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Praktikum im Studiengang „Umweltinformatik“ an der HTW Berlin.
Die HTW Berlin stellt für die Anträge auf Praktikum spezielle Formulare bereit. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und unterschreiben es (der Betrieb muss hier nicht unterschreiben, wenn er auf dem Praktikumsvertrag unterschrieben hat). Anschließend geben Sie das unterschriebene Formular mit einer Kopie Ihres Praktikumsvertrages beim Praktikumsbeauftragten ab (Postfach)!
Ab dem WS2016/17 war für die Antragstellung im Studiengang Umweltinformatik ausschließlich das Praktikums-Portal vorgesehen. Hier können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben, Angaben zum Betrieb sowie zur betreuenden Lehrkraft machen und dauerhaft speichern. Über das Portal können Sie dann auch das ausgefüllte Formular generieren und drucken. Sie brauchen des Ausdruck dann nur noch unterschreiben und beim Praktikumsbeauftragten abgeben (Postfach). Leider funktioniert dieses Portal derzeit nicht. An einer neuen Lösung wird gearbeitet.
Laut Ordnung soll der Antrag abgegeben werden:
Es reicht aber auch aus, wenn Sie den Antrag beim Praktikumsbeauftragten vor (!!!) dem Beginn des Praktikums abgeben. Es sollte aber noch „ausreichend“ Zeit vorhanden sein, damit der Praktikumsbeauftragte den Antrag noch prüfen kann, bevor sie ggf. unnötig Zeit auf einer nicht geeigneten Stelle verbringen.
Der Praktikumsbeauftagte steht Ihnen gerne jederzeit für ein persönliches Gespräch bei Problemen und Fragen zur Verfügung (sofern diese nicht bereits durch die Info-Präsentation oder diese Wiki-Seiten geklärt sein sollten). Sie können auch gerne eine Mail mit Ihrem Anliegen schreiben.
Den Antrag können Sie aber einfach in das Postfach des Praktkumsbeauftragten legen/werfen. Bitte achten Sie aber darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist, insb. mit:
Ein persönliches Gespräch ist also für die Antragstellung nicht erforderlich.
Muss ich das Praktikum am 1. Tag des 6 Semesters beginnen?
Nein, das Praktikum sollte 1.-10. Woche des 6. Semesters durchgeführt werden. Es kann aber auch:
Kann ich das Praktikum auch länger als 13 Wochen machen?
Ja, das Praktikum sollte zwar 10-13 Wochen dauern, Sie können aber auch einen längeren Zeitraum als Praktikant arbeiten (z.B. 6 Monate)? Bitte beachten Sie aber dabei, dass Sie dann ggf. den Abschluss ihres Studiums in der Regelstudienzeit gefährden.
Das Praktikum darf aber in keinem Fall kürzer als 10 Wochen in Vollzeit absolviert werden!
Muss ich eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum bei meinem Praktikumsbetrieb vorlegen
Nein, eigentlich ist es (rechtlich) egal, ob sie ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum vorhaben. Aber manche Unternehmen fragen nach einer Bestätigung, dass der Praktikant ein Pflichtpraktikum absolvieren muss.
Falls Ihr Praktikumsbetrieb nach einer solchen Bescheinigung fragt, übergeben Sie Ihrem Ansprechpartner bitte zunächst die Studien- und Prüfungsordnung und verweisen auf dabei §12 . Falls dies immer noch nicht ausreichen sollte, wenden Sie sich bitte an den Praktikumsbeauftragten des Studiengangs (mit Name und Anschrift des Ansprechpartners im Praktikumsbetriebs). Dieser schreibt dann einen Brief an Ihren Ansprechpartner.
Kann ich mein Praktikum auch im Ausland absolvieren?
Ja, es gelten dieselben formalen Vorausetzungen. Einige Formulare sind auch in Englischer Sprache verfügbar. Ein Auslandspraktikum bedarf gewöhnlich einer längeren Planungs- und Vorbereitungsphase als ein Inlandspraktikum. Ggf. ist auch einer Finanzierung erforderlich.
Wo become ich Unterstützung?
Das International Office der HTW unterstützt Sie mit Informationen zu:
Bewerbung zum Auslandsaufenthalt jetzt nur noch online
Das International Office hat die Software „Mobility-Online“ eingeführt, um die gestiegene Nachfrage von HTW-Studierenden nach Auslandsaufenthalten an Partnerhochschulen schneller und besser bearbeiten zu können. „Mobility-Online“ funktioniert weltweit wie ein elektronisches Netzwerk, das Daten und Informationen austauscht und so die Anzahl von Papierdokumenten sowie den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Für die HTW-Studierenden wiederum wird die Vermittlung einfacher und transparenter. Ab sofort wird auch die Förderung von Auslandspraktika - es handelt sich in der Regel um die finanzielle Unterstützung in Höhe von 600 Euro - nur noch über „Mobility Online“ abgewickelt.
Wie viele Bewerbungen muss/sollte ich versenden?
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten.
Ist es besser, sich auf Stellenausschreibung oder initiativ zu bewerben?
Wir empfehlen immer, beide Wege zu nutzen.
Insbesondere viele kleinere Unternehmen setzen häufig auf Initiativbewerbungen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass häufig die Kapazitäten nicht vorhanden sind, eine Stellenausschreibung zu formulieren, Aufträge/Projekte mit kurzer Vorlaufzeit angenommen werden und mitunter eine Initiativbewerbung genau zur richtigen Zeit kommt oder aber auch, weil man einen großen Bedarf hat, aber eben auf Grundlage der Initiativbewerbung erst entschieden wird, welche Aufgaben die Studierenden übernehmen könnten.
Wichtig ist, in der Initiativbewerbung dennoch bereits herauszustellen, worauf die Studierenden in exakt diesem Unternehmen Lust haben, an welchen Themen sie gern arbeiten möchten und was sie eben genau dafür mitbringen. Hier darf man gern auch verschiedene Interessen herausstellen, sofern man sich intensiv mit dem Unternehmen beschäftigt hat.
Kann man Geld verlangen? Wie viel?
Auch dies kann man nicht pauschal beantworten.
Wer ist eigentlich aktuell der Praktikumsbeauftragte des Studiengangs Umweltinformatik?
Prof. Dr. Frank Fuchs-Kittowski
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Fachbereich 2, Betriebliche Umweltinformatik
Wilherlminenhofstr. 75A, 12459 Berlin
Tel.: +49 (30) 5019-3372
Fax: +49 (30) 5019-48-3372
<Frank.Fuchs-Kittowski(at)HTW-Berlin.de>
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