Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Bewertung von Abschlussarbeiten
Dieses Kapitel dient als grobe Orientierungshilfe für die immer wieder an mich herangetragenen Fragen zur Bewertung von Bachelor- und Masterarbeiten. Ziel ist die Schaffung von möglichst guter Vergleichbarkeit der Noten, Transparenz und Nachvollziehbarkeit auch für die Student(inn)en selbst sowie ein möglichst hohes Maß an „Inter-Subjektivität“.
Es ist klar, dass Bewertungen nie völlig gerecht und objektiv sein können; trotzdem sollten wir uns alle um ein bestmögliches Maß an Gerechtigkeit bemühen.
Notenskala
Für Bachelor- und Masterarbeiten sind sowohl die ganzzahligen Werte 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend) und 5 (nicht bestanden) als auch die Zwischenwerte 1.3, 1.7, 2.3, 2.7, 3.3 und 3.7 zugelassen.
Diese Noten sollten stets im „Wortsinne“ angewendet werden.
- gut
- eine erkennbar über den durchschnittlichen Anforderungen/Leistungen liegende Arbeit, die in inhaltlicher Qualität, Methodik, Eigenständigkeit sowie auch Darstellung und Form ohne weiteres — auch nach außen — als „gute Leistung“ erkennbar und vorzeigbar ist.
- sehr gut
- eine wirklich sehr gute Leistung, die (nicht nur) keinen Mangel in den o. g. Kriterien aufweist, sondern sowohl dem Betreuer als auch externen Begutachtern einen ausgezeichneten Eindruck vermittelt.
- befriedigend
- eine das gewünschte Ziel „in zufriedenstellendem Maße“ erreichende Leistung;
- hier und dort sind aber Mängel erkennbar.
- ausreichend
- eine Arbeit, die die gestellten Anforderungen „noch ausreichend befriedigt“,
- aber in etlichen Punkten von den in sie gestellten Erwartungen abweicht.
- nicht ausreichend
- Wann eine Arbeit als „nicht ausreichend“ gewertet werden muss, ist sicher eine in jedem Einzelfall schwierig zu treffende Entscheidung.
- Die Arbeit wird mehrere der Anforderungen nicht oder nur äußerst mangelhaft erfüllen und in der Gesamteinschätzung des Betreuers nicht die Verleihung des Grades „Bachelor“ oder „Master“ gestatten.