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Frequently Asked Questions
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Praktikum im Studiengang „Umweltinformatik“ an der HTW Berlin.
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Wie kann ich den Antrag für das Praktikum stellen? Gibt es dafür vorgesehene Formulare?
Zwar stellt die HTW Berlin für die Anträge auf Praktikum spezielle Formulare bereit, jedoch ist seit dem WS2016/17 für die Antragstellung im Studiengang Umweltinformatik ausschließlich das Praktikums-Portal vorgesehen. Hier können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben, Angaben zum Betrieb sowie zur betreuenden Lehrkraft machen und dauerhaft speichern. Über das Portal können Sie dann auch das ausgefüllte Formular generieren und drucken. Sie brauchen des Ausdruck dann nur noch unterschreiben und beim Praktikumsbeauftragten abgeben (Postfach).
Wann kann ich meinen Antrag für das Praktikum abgeben? Gibt es dafür vorgesehene Termine?
Laut Ordnung soll der Antrag abgegeben werden:
- bis zum Ende der Vorlesungszeit des 5. Studienplansemesters
- beim Praktikumsbeauftragten
- per Antrags-Formular (inkl. Praktikumsvertrag und Angabe des betreuenden Professors)
Es reicht aber auch aus, wenn Sie den Antrag beim Praktikumsbeauftragten vor (!!!) dem Beginn des Praktikums abgeben. Es sollte aber noch „ausreichend“ Zeit vorhanden sein, damit der Praktikumsbeauftragte den Antrag noch prüfen kann, bevor sie ggf. unnötig Zeit auf einer nicht geeigneten Stelle verbringen.
Muss ich den Antrag persönlich beim Praktikumsbeauftragten abgeben?
Der Praktikumsbeauftagte steht Ihnen gerne jederzeit für ein persönliches Gespräch bei Problemen und Fragen zur Verfügung (sofern diese nicht bereits durch die Info-Präsentation oder diese Wiki-Seiten geklärt sein sollten). Sie können auch gerne eine Mail mit Ihrem Anliegen schreiben.
Den Antrag können Sie aber einfach in das Postfach des Praktkumsbeauftragten legen/werfen. Bitte achten Sie aber darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist, insb. mit:
- Angabe zum betreuenden Professor
- Praktikumsvertrag (Kopie reicht aus)
Ein persönliches Gespräch ist also für die Antragstellung nicht erforderlich.
Beginn des Praktikums
Muss ich das Praktikum am 1. Tag des 6 Semesters beginnen?
Nein, das Praktikum sollte 1.-10. Woche des 6. Semesters durchgeführt werden. Es kann aber auch:
- früher begonnen werden,
- aber frühestens ab Ende 1. Prüfungszeitraumes des 5. Semester
- spatter begonnen werden,
- aber beachten Sie, ob Sie gefährden dann ggf. den Abschluss ihres Studiums in Regelstudienzeit (Bachelorarbeit etc.)
Dauer des Praktikums
Kann ich das Praktikum auch länger als 13 Wochen machen?
Ja, das Praktikum sollte zwar 10-13 Wochen dauern, Sie können aber auch einen längeren Zeitraum als Praktikant arbeiten (z.B. 6 Monate)? Bitte beachten Sie aber dabei, dass Sie dann ggf. den Abschluss ihres Studiums in der Regelstudienzeit gefährden.
Das Praktikum darf aber in keinem Fall kürzer als 10 Wochen in Vollzeit absolviert werden!
Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum
Muss ich eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum bei meinem Praktikumsbetrieb vorlegen
Nein, eigentlich ist es (rechtlich) egal, ob sie ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum vorhaben. Aber manche Unternehmen fragen nach einer Bestätigung, dass der Praktikant ein Pflichtpraktikum absolvieren muss.
Falls Ihr Praktikumsbetrieb nach einer solchen Bescheinigung fragt, übergeben Sie Ihrem Ansprechpartner bitte zunächst die Studien- und Prüfungsordnung und verweisen auf dabei §12 . Falls dies immer noch nicht ausreichen sollte, wenden Sie sich bitte an den Praktikumsbeauftragten des Studiengangs (mit Name und Anschrift des Ansprechpartners im Praktikumsbetriebs). Dieser schreibt dann einen Brief an Ihren Ansprechpartner.
Auslandspraktikum
Kann ich mein Praktikum auch im Ausland absolvieren?
Ja, es gelten dieselben formalen Vorausetzungen. Einige Formulare sind auch in Englischer Sprache verfügbar. Ein Auslandspraktikum bedarf gewöhnlich einer längeren Planungs- und Vorbereitungsphase als ein Inlandspraktikum. Ggf. ist auch einer Finanzierung erforderlich.
Wo become ich Unterstützung?
Das International Office der HTW unterstützt Sie mit Informationen zu:
- Finanzierungsmöglichkeiten
- Förderprogrammen
- Organisationen, die bei der Vermittlung von Praktikas helfen
Bewerbung zum Auslandsaufenthalt jetzt nur noch online
Das International Office hat die Software „Mobility-Online“ eingeführt, um die gestiegene Nachfrage von HTW-Studierenden nach Auslandsaufenthalten an Partnerhochschulen schneller und besser bearbeiten zu können. „Mobility-Online“ funktioniert weltweit wie ein elektronisches Netzwerk, das Daten und Informationen austauscht und so die Anzahl von Papierdokumenten sowie den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Für die HTW-Studierenden wiederum wird die Vermittlung einfacher und transparenter. Ab sofort wird auch die Förderung von Auslandspraktika - es handelt sich in der Regel um die finanzielle Unterstützung in Höhe von 600 Euro - nur noch über „Mobility Online“ abgewickelt.
Praktikumsbeauftragter des SG
Wer ist eigentlich aktuell der Praktikumsbeauftragte des Studiengangs Umweltinformatik?
Prof. Dr. Frank Fuchs-Kittowski
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Fachbereich 2, Betriebliche Umweltinformatik
Wilherlminenhofstr. 75A, 12459 Berlin
Tel.: +49 (30) 5019-3372
Fax: +49 (30) 5019-48-3372
<Frank.Fuchs-Kittowski(at)HTW-Berlin.de>
Profil: XING
WWW: HTW-Homepage
Sprechstunde:
- nach der Lehrveranstaltung
- nach Vereinbarung